Gaspreisvergleich - Ein Anbieter-Wechsel ist absolut problemlos

Ein Wechsel ist genau so einfach wie ein Wechsel des Stromanbieters: Der neue Versorger übernimmt sämtliche Formalitäten, einschließlich der Kündigung beim alten Anbieter. Ein Kunde muss lediglich mit dem neuen Versorger ein Vertrag abschließen, Das ist im Prinzip alles. Ein Risiko für den Verbraucher gibt es gar nicht, denn der regionale Gasversorger ist per Gesetz verpflichtet die Gasversorgung ohne Unterbrechung zu gewährleisten.

Fünf Punkte sollte man bei einem Wechsel beachten:
1. die Länge der Mindestlaufzeiten (in der Regel sollte man einen Vertrag nicht länger als über ein Jahr abschließen)
2. Man sollte sich die Kündigungsfristen anschauen (in der Regel maximal zwei Monate, besser zwei Wochen)
3. Darauf achten, dass keine Mindestabnahmen festgelegt werden
4. Wenn möglich auch Preisgarantien verlangen
5. Niemals einen Vertrag abschließen in dem Vorauszahlungen gefordert werden. (Dies gilt natürlich nicht für monatliche Abschlagszahlungen)

Übrigens setzt sich der Gaspreis folgendermaßen zusammen:
1. Steuern und Abgaben
2. Netzkosten
3. Kosten des Versorger
4. Unternehmensgewinn.

Wie sich diese einzelnen Posten finanziell zusammensetzen bleibt nach wie vor ein Geheimnis der Konzerne. Seit Juni 2007 ist die Bundesnetzagentur berechtigt, auch geheime Teile der Kalkulationen einzusehen. Geändert hat sich aber nichts. Nur der Anteil, der an den Staat fließt ist belegt: Das sind die Mehrwertsteuer und die Erdgassteuer zusammen. Und hinzu kommt auch noch die Konzessionsabgabe, die örtliche Stadtwerke bezahlen müssen.

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