Fragen und Antworten zum Stromanbieter-Wechsel

01: Wie findet man den günstigen Stromanbieter?
02: Worin liegen die Unterschiede zwischen einem Netzbetreiber und einem Stromversorger?
03: Entstehen dem Kunden bei einem Wechsel zu einem anderen Stromanbieter Kosten?
04: Muss man den alten Stromanbieter-Vertrag selbst kündigen?
05: Wie funktioniert ein Wechsel?
06: Was man beim Ausfüllen des neuen Vertrages beachten muss
07: Werden bereits gezahlte Abschläge vom alten Versorger erstattet?
08: Kann auch ein Mieter den Stromanbieter wechseln?
09: Kann man auch mehrmals innerhalb kurzer Zeit den Anbieter wechseln?
10: Auf was muss man bei einem Anbieter-Vergleich achten?
11: Werden auch Rabatte angeboten oder Preisgarantien gegeben?
12: Wie findet man den Stromzähler?
13: Erfordert ein Wechsel irgendwelche Umbaumaßnahmen?
14: Ist auch ein Wechsel mit einer Nachtspeicherheizung möglich?
15: Ist es möglich, plötzlich keinen Strom haben?
16: Wen muss man benachrichtigen, wenn es eine Störung in der Stromversorgung gibt?
17: Was ändert sich für den Stromkunden?
18: Was versteht man unter Durchleitung?
19: Und wenn der neue Stromanbieter pleite geht?
20: Was muss man bei einem Umzug beachten?

 

01: Wie findet man den günstigen Stromanbieter?
Einen Preisvergleich der Stromanbieter in einer bestimmten Stadt oder Region kann man kinderleicht und schnell mit unserem Vergleichsrechner bekommen. Im Prinzip benötigt man nur die Postleitzahl und den letzten Jahresverbrauch – und bereits nach Sekunden hat man alle möglichen Anbieter mit ihren Preisen auf dem Bildschirm.

02: Worin liegen die Unterschiede zwischen einem Netzbetreiber und einem Stromversorger?
Ganz einfach: der Netzbetreiber ist für das Stromversorgung verantwortlich und der Stromversorger liefert den Strom. Bisher war es üblich, dass Stromversorger und Netzbetreiber eine „Person“ waren. Wählt man einen Stromanbieter ohne eigenes Netz, so muss dieser an den Netzbetreiber ein entsprechendes Nutzungsentgelt für die Stromleitungen bezahlen.

03: Entstehen dem Kunden bei einem Wechsel zu einem anderen Stromanbieter Kosten?
Die Antwort ist eindeutig: Nein! Ein Wechsel zu einem anderen Stromanbieter ist immer kostenlos.

04: Muss man den alten Stromanbieter-Vertrag selbst kündigen?
Nein! Der Kunde sollte die ganzen Formalitäten dem neuen Anbieter überlassen. Da sitzen die Profis, die genau wissen, zu welchem Zeitpunkt ein Wechsel machbar ist. Dann verpasst man auch nicht den nächstmöglichen Kündigungstermin. Will man, aus welchen Gründen auch immer, selbst kündigen, muss man dies auf seinem Wechselauftrag vermerken.

05: Wie funktioniert ein Wechsel?
Es ist ein Kinderspiel. Einfach den neuen Wechsel-Vertrag ausfüllen, unterschreiben und dem neuen Anbieter zuschicken. Alles weitere geht dann automatisch. Siehe Punkt 06.

06: Was man beim Ausfüllen des neuen Vertrages beachten muss
Ein Wechsel funktioniert nur dann reibungslos, wenn auch der Vertrag vollständig und richtig ausgefüllt ist. Einmal werden die persönlichen Daten abgefragt, aber auch weitere Informationen sind wichtig: Name des bisherigen Stromversorgers, die bisherige Kundenummer, die Nummer des Stromzählers und natürlich der aktuelle Zählerstand.
Einen Teil der geforderten Informationen findet man auf seiner letzten Stromabrechnung. Und das war es dann auch schon!

07: Werden bereits gezahlte Abschläge vom alten Versorger erstattet?
Natürlich, denn von ihm bekommt man dann die Schlussabrechnung aus der hervorgeht, ob man noch Nachzahlungen zu leisten hat oder ob ein Guthaben vorhanden ist. Dies ist deshalb wichtig, da sich nach dem in der Schlussabrechnung ermittelten Verbrauch ja auch die Höhe der Abschlagszahlungen richtet.

08: Kann auch ein Mieter den Stromanbieter wechseln?
Natürlich, denn jeder Mieter kann seinen Stromversorger selbst bestimmen. Hierüber muss man nicht einmal den Vermieter informieren. Ausnahme: Man zahlt den Strom mit der Miete.

09: Kann man auch mehrmals innerhalb kurzer Zeit den Anbieter wechseln?
Natürlich. Man muss nur die jeweiligen Kündigungszeiten beachten. Es lohnt sogar, sich öfters mit dem Vergleichsrechner zu beschäftigen, denn es gibt immer wieder neue, noch günstigere Anbieter oder gar Preissenkungen anderer Wettbewerber.

10: Auf was muss man bei einem Anbieter-Vergleich achten?
Unser Rechner findet immer das günstigste Angebot. Empfehlenswert ist darauf achten, nur einen kurzfristigen Vertrag abzuschließen, das ist in der Regel maximal ein Jahr. So hat man die Möglichkeit, bei Preiserhöhungen sehr schnell den Anbieter zu wechseln.

11: Werden auch Rabatte angeboten oder Preisgarantien gegeben?
Ja! Eine Preisgarantie ermöglicht einen Festpreis pro Kilowattstunde für einen bestimmten Zeitraum. Erst danach sind Preiserhöhungen überhaupt möglich. Preisgarantien werden in der Regel für ein Jahr gegeben. Rabatte dagegen werden immer nur für maximal ein Jahr eingeräumt.

12: Wie findet man den Stromzähler?
Das ist ist nicht einfach zu beantworten. Ist er nicht der Wohnung oder im Flur, dann erfährt man dies beim Hausmeister oder vom Vermieter oder einer Hausverwaltung.

13: Erfordert ein Wechsel irgendwelche Umbaumaßnahmen?
Nein! Nicht einmal ein neuer Zähler muss eingebaut werden. Nur das einmal im Jahr notwendige Ablesen des Zählers ist erforderlich.

14: Ist auch ein Wechsel mit einer Nachtspeicherheizung möglich?
Nein! Auf jeden Fall ist nach dem aktuellen Stand kein Anbieterwechsel möglich. Nur der regionale Stromversorger kann dies anbieten. Zusätzlich müsste dann ein Zweittarifzähler eingebaut werden. Das Hauptproblem ist jedoch, dass die neuen Stromanbieter nicht in der Lage sind, zwischen Tag- und Nachtstrom zu unterscheiden. So müsste man immer – ob Tag oder Nacht- den selben Preis bezahlen. Und dies würde dann die Stromkosten weiter in die Höhe treiben. In diesem Fall sollte man bei seinem bisherigen Versorger bleiben.

15: Ist es möglich, plötzlich keinen Strom haben?
Nein! Der Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet die Stromversorgung unabhängig vom Anbieter zu gewährleisten. Auch wenn dieser wirtschaftliche Probleme bekommt.

16: Wen muss man benachrichtigen, wenn es eine Störung in der Stromversorgung gibt?
Es ist immer der Netzbetreiber zuständig. Und wenn man ihn über eine Störung informiert, ist er zur schnellstmöglichen Beseitigung der Störung verpflichtet.

17: Was ändert sich für den Stromkunden?
Im Prinzip ändert sich gar nichts. Nur die Stromrechnung kommt vom neuen Stromversorger, an den man auch seine Abschläge bezahlt. Daueraufträge oder Lastschriften allerdings muss man auf den neuen Versorger ändern. Für evtl. Wartungsarbeiten jedoch ist nach wie vor der regionale Netzbetreiber zuständig. Am Stromzähler selbst ändert sich nichts. Auch die Zählernummer bleibt die selbe.
Der regionale Anbieter ist nach wie vor der Stromlieferant. Der neue Anbieter speist den benötigten Strom in das entsprechende Stromnetz ein. Er muss dafür so genannte Durchleitungs-Gebühren an den regionalen Betreiber bezahlen. Es ist gesetzlich garantiert, dass der regionale Versorger Strom liefern muss.

18: Was versteht man unter Durchleitung?
Damit der Strom auch in die Wohnungen kommt, muss er durch verschiedene Leitungen transportiert werden. Dies bezeichnet man als Durchleitung. Dafür muss der jeweilige Versorger an den Netzbetreiber eine meist sehr hohe Durchleitungsgebühr bezahlen.

19: Und wenn der neue Stromanbieter pleite geht?
Auch für einen solchen Fall hat der Gesetzgeber vorgesorgt: Der regionale Stromversorger ist verpflichtet, den betroffenen Kunden weiterhin mit Strom zu versorgen. Man braucht absolut keine Angst zu haben, dass plötzlich der Strom abgestellt wird.

20: Was muss man bei einem Umzug beachten?
Wer einen Umzug plant, sollten bereits sechs bis acht Wochen davor mit dem ausgewählten Anbieter einen Vertrag abschließen. Wer dies versäumt, wird automatisch Kunde beim regionalen Stromversorger. Im Vergleichsrechner kann man ja schon vorher ermitteln, welche Anbieter es dort gibt und welcher der günstigste ist. Achten muss man auch auf die Kündigungsfristen des alten Stromvertrags in der alten Wohnung.

 

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