Fragen und Antworten zum Stromanbieter-Wechsel
01: Wie findet man den günstigen Stromanbieter?
02: Worin liegen die Unterschiede zwischen einem Netzbetreiber und
einem Stromversorger?
03: Entstehen dem Kunden bei einem Wechsel zu einem anderen
Stromanbieter Kosten?
04: Muss man den alten Stromanbieter-Vertrag selbst kündigen?
05: Wie funktioniert ein Wechsel?
06: Was man beim Ausfüllen des neuen Vertrages beachten muss
07: Werden bereits gezahlte Abschläge vom alten Versorger erstattet?
08: Kann auch ein Mieter den Stromanbieter wechseln?
09: Kann man auch mehrmals innerhalb kurzer Zeit den Anbieter wechseln?
10: Auf was muss man bei einem Anbieter-Vergleich achten?
11: Werden auch Rabatte angeboten oder Preisgarantien gegeben?
12: Wie findet man den Stromzähler?
13: Erfordert ein Wechsel irgendwelche Umbaumaßnahmen?
14: Ist auch ein Wechsel mit einer Nachtspeicherheizung möglich?
15: Ist es möglich, plötzlich keinen Strom haben?
16: Wen muss man benachrichtigen, wenn es eine Störung in der
Stromversorgung gibt?
17: Was ändert sich für den Stromkunden?
18: Was versteht man unter Durchleitung?
19: Und wenn der neue Stromanbieter pleite geht?
20: Was muss man bei einem Umzug beachten?
01: Wie findet man den günstigen Stromanbieter?
Einen Preisvergleich der Stromanbieter in einer bestimmten Stadt oder
Region kann man kinderleicht und schnell mit unserem Vergleichsrechner
bekommen. Im Prinzip benötigt man nur die Postleitzahl und den letzten
Jahresverbrauch – und bereits nach Sekunden hat man alle möglichen
Anbieter mit ihren Preisen auf dem Bildschirm.
02: Worin liegen die Unterschiede zwischen einem Netzbetreiber
und einem Stromversorger?
Ganz einfach: der Netzbetreiber ist für das Stromversorgung
verantwortlich und der Stromversorger liefert den Strom. Bisher war es
üblich, dass Stromversorger und Netzbetreiber eine „Person“ waren. Wählt
man einen Stromanbieter ohne eigenes Netz, so muss dieser an den
Netzbetreiber ein entsprechendes Nutzungsentgelt für die Stromleitungen
bezahlen.
03: Entstehen dem Kunden bei einem Wechsel zu einem anderen
Stromanbieter Kosten?
Die Antwort ist eindeutig: Nein! Ein Wechsel zu einem anderen
Stromanbieter ist immer kostenlos.
04: Muss man den alten Stromanbieter-Vertrag selbst kündigen?
Nein! Der Kunde sollte die ganzen Formalitäten dem neuen Anbieter
überlassen. Da sitzen die Profis, die genau wissen, zu welchem Zeitpunkt
ein Wechsel machbar ist. Dann verpasst man auch nicht den
nächstmöglichen Kündigungstermin. Will man, aus welchen Gründen auch
immer, selbst kündigen, muss man dies auf seinem Wechselauftrag
vermerken.
05: Wie funktioniert ein Wechsel?
Es ist ein Kinderspiel. Einfach den neuen Wechsel-Vertrag ausfüllen,
unterschreiben und dem neuen Anbieter zuschicken. Alles weitere geht
dann automatisch. Siehe Punkt 06.
06: Was man beim Ausfüllen des neuen Vertrages beachten muss
Ein Wechsel funktioniert nur dann reibungslos, wenn auch der Vertrag
vollständig und richtig ausgefüllt ist. Einmal werden die persönlichen
Daten abgefragt, aber auch weitere Informationen sind wichtig: Name des
bisherigen Stromversorgers, die bisherige Kundenummer, die Nummer des
Stromzählers und natürlich der aktuelle Zählerstand.
Einen Teil der geforderten Informationen findet man auf seiner letzten
Stromabrechnung. Und das war es dann auch schon!
07: Werden bereits gezahlte Abschläge vom alten Versorger erstattet?
Natürlich, denn von ihm bekommt man dann die Schlussabrechnung aus der
hervorgeht, ob man noch Nachzahlungen zu leisten hat oder ob ein
Guthaben vorhanden ist. Dies ist deshalb wichtig, da sich nach dem in
der Schlussabrechnung ermittelten Verbrauch ja auch die Höhe der
Abschlagszahlungen richtet.
08: Kann auch ein Mieter den Stromanbieter wechseln?
Natürlich, denn jeder Mieter kann seinen Stromversorger selbst
bestimmen. Hierüber muss man nicht einmal den Vermieter informieren.
Ausnahme: Man zahlt den Strom mit der Miete.
09: Kann man auch mehrmals innerhalb kurzer Zeit den Anbieter
wechseln?
Natürlich. Man muss nur die jeweiligen Kündigungszeiten beachten. Es
lohnt sogar, sich öfters mit dem Vergleichsrechner zu beschäftigen, denn
es gibt immer wieder neue, noch günstigere Anbieter oder gar
Preissenkungen anderer Wettbewerber.
10: Auf was muss man bei einem Anbieter-Vergleich achten?
Unser Rechner findet immer das günstigste Angebot. Empfehlenswert ist
darauf achten, nur einen kurzfristigen Vertrag abzuschließen, das ist in
der Regel maximal ein Jahr. So hat man die Möglichkeit, bei
Preiserhöhungen sehr schnell den Anbieter zu wechseln.
11: Werden auch Rabatte angeboten oder Preisgarantien gegeben?
Ja! Eine Preisgarantie ermöglicht einen Festpreis pro Kilowattstunde für
einen bestimmten Zeitraum. Erst danach sind Preiserhöhungen überhaupt
möglich. Preisgarantien werden in der Regel für ein Jahr gegeben.
Rabatte dagegen werden immer nur für maximal ein Jahr eingeräumt.
12: Wie findet man den Stromzähler?
Das ist ist nicht einfach zu beantworten. Ist er nicht der Wohnung oder
im Flur, dann erfährt man dies beim Hausmeister oder vom Vermieter oder
einer Hausverwaltung.
13: Erfordert ein Wechsel irgendwelche Umbaumaßnahmen?
Nein! Nicht einmal ein neuer Zähler muss eingebaut werden. Nur das
einmal im Jahr notwendige Ablesen des Zählers ist erforderlich.
14: Ist auch ein Wechsel mit einer Nachtspeicherheizung möglich?
Nein! Auf jeden Fall ist nach dem aktuellen Stand kein Anbieterwechsel
möglich. Nur der regionale Stromversorger kann dies anbieten. Zusätzlich
müsste dann ein Zweittarifzähler eingebaut werden. Das Hauptproblem ist
jedoch, dass die neuen Stromanbieter nicht in der Lage sind, zwischen
Tag- und Nachtstrom zu unterscheiden. So müsste man immer – ob Tag oder
Nacht- den selben Preis bezahlen. Und dies würde dann die Stromkosten
weiter in die Höhe treiben. In diesem Fall sollte man bei seinem
bisherigen Versorger bleiben.
15: Ist es möglich, plötzlich keinen Strom haben?
Nein! Der Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet die Stromversorgung
unabhängig vom Anbieter zu gewährleisten. Auch wenn dieser
wirtschaftliche Probleme bekommt.
16: Wen muss man benachrichtigen, wenn es eine Störung in der
Stromversorgung gibt?
Es ist immer der Netzbetreiber zuständig. Und wenn man ihn über eine
Störung informiert, ist er zur schnellstmöglichen Beseitigung der
Störung verpflichtet.
17: Was ändert sich für den Stromkunden?
Im Prinzip ändert sich gar nichts. Nur die Stromrechnung kommt vom neuen
Stromversorger, an den man auch seine Abschläge bezahlt. Daueraufträge
oder Lastschriften allerdings muss man auf den neuen Versorger ändern.
Für evtl. Wartungsarbeiten jedoch ist nach wie vor der regionale
Netzbetreiber zuständig. Am Stromzähler selbst ändert sich nichts. Auch
die Zählernummer bleibt die selbe.
Der regionale Anbieter ist nach wie vor der Stromlieferant. Der neue
Anbieter speist den benötigten Strom in das entsprechende Stromnetz ein.
Er muss dafür so genannte Durchleitungs-Gebühren an den regionalen
Betreiber bezahlen. Es ist gesetzlich garantiert, dass der regionale
Versorger Strom liefern muss.
18: Was versteht man unter Durchleitung?
Damit der Strom auch in die Wohnungen kommt, muss er durch verschiedene
Leitungen transportiert werden. Dies bezeichnet man als Durchleitung.
Dafür muss der jeweilige Versorger an den Netzbetreiber eine meist sehr
hohe Durchleitungsgebühr bezahlen.
19: Und wenn der neue Stromanbieter pleite geht?
Auch für einen solchen Fall hat der Gesetzgeber vorgesorgt: Der
regionale Stromversorger ist verpflichtet, den betroffenen Kunden
weiterhin mit Strom zu versorgen. Man braucht absolut keine Angst zu
haben, dass plötzlich der Strom abgestellt wird.
20: Was muss man bei einem Umzug beachten?
Wer einen Umzug plant, sollten bereits sechs bis acht Wochen davor mit
dem ausgewählten Anbieter einen Vertrag abschließen. Wer dies versäumt,
wird automatisch Kunde beim regionalen Stromversorger. Im
Vergleichsrechner kann man ja schon vorher ermitteln, welche Anbieter es
dort gibt und welcher der günstigste ist. Achten muss man auch auf die
Kündigungsfristen des alten Stromvertrags in der alten Wohnung.